Rechtsprechung
LG Hildesheim, 19.11.2004 - 7 S 220/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,30657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO; § 280 Abs. 1 BGB; § 389 BGB
Beweislastverteilung zwischen Mieter und Vermieter bei der Abwicklung von Schäden an der Mietsache bzw. deren Zubehör - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweislastverteilung zwischen Mieter und Vermieter bei der Abwicklung von Schäden an der Mietsache bzw. deren Zubehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Glasscherben auf dem Balkon - Brüstungsscheibe kaputt: Schadensursache ungeklärt
Verfahrensgang
- AG Holzminden, 21.07.2003 - 2 C 310/04
- LG Hildesheim, 19.11.2004 - 7 S 220/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92
Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume
Auszug aus LG Hildesheim, 19.11.2004 - 7 S 220/04
Sei ungeklärt und könne nicht geklärt werden, ob der Schaden durch Mietgebrauch oder durch eine andere, dem Vermieter zuzurechnende Ursache eingetreten sei, müsse der Vermieter die in seinen eigenen Verantwortungsbereich fallende Gefahrenquelle als Schadensursache ausschließen (BGHZ 126, 124 ff.). - OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84
Beweislast; Schäden der Mietsache; Wohnraummiete; Vertragliche Abnutzung; …
Auszug aus LG Hildesheim, 19.11.2004 - 7 S 220/04
Eine Beweislast des Mieters komme jedoch solange nicht in Betracht, wie der Vermieter die Möglichkeit einer in seinem Risiko - und Verantwortungsbereich liegenden Schadensursache nicht ausgeräumt habe (OLG Karlsruhe NJW 1985, 142, 143) [OLG Karlsruhe 09.08.1984 - 3 Re Miet 6/84]. - OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88
Münchner Mieter helfen Mietern
Auszug aus LG Hildesheim, 19.11.2004 - 7 S 220/04
Stehe fest, dass die Schaden stiftende Handlung in dem durch den Mietgebrauch begrenzten Bereich stattgefunden habe, so sei eine Beweislastverteilung zu Ungunsten des Mieters gerechtfertigt (OLG München NJW-RR 1989, 1499, 1501) [OLG München 12.01.1989 - 29 U 2366/88] . - BGH, 03.03.1994 - III ZR 182/92
Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs
Auszug aus LG Hildesheim, 19.11.2004 - 7 S 220/04
Dies sei zum Beispiel dann der Fall, wenn bei einem Brandschaden nicht auszuschließen sei, dass dieser durch einen Defekt an den verlegten elektrischen Leitungen verursacht worden sein könne (BGHZ 125, 230 ff. [BGH 03.03.1994 - III ZR 182/92] ).